Pflegesätze


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Stationäre Pflege

Pflegesätze in unserem Haus Kapellengarten

Unsere Pflegesätze ab 1. Januar 2024 für Kurzzeitpflege und Langzeitpflege entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument:

Pflegesätze ab 01.01.2024


Wer übernimmt die heimkosten, wenn die rente nicht ausreicht und kein vermögen vorhanden ist?

Hier gelangen Sie zur Internetseite des Bezirk Schwaben, der für die "Hilfe zur Pflege" zuständig ist. Sie finden Informationsbroschüren und Anträge auf dieser Seite: Bezirk Schwaben

Hier finden Sie Informationen zum seit Januar 2020 bestehenden Angehörigen-Entlastungsgesetz: Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die Pflegesätze beinhalten folgende Leistungen

  • Wohnen und Vollverpflegung
  • Pflegeleistung
  • Waschen der persönlichen Wäsche
  • Notruf rund um die Uhr
  • Reinigung des Zimmers und der sanitären Anlagen
  • Strom-, Heiz- und Wasserkosten
  • Müllentsorgung, Hausmeisterservice
  • Allgemeine Betreuung sowie Ergotherapie und Musikstunden
  • Veranstaltungen (Ausflüge, Weihnachts- und Geburtstagsfeiern)
  • Einkaufsservice
  • Benutzung der Gemeinschaftsräume

  
Folgende Leistungen werden zusätzlich abgerechnet

  • Telefon, Kabelanschluss und Internet (Bewohner sind von GEZ befreit)
  • Fußpflege
  • Friseur