Zuschuss Pflegekasse


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Ambulante Pflege

Zuschuss durch Pflegekassen

Die ambulanten Pflegeleistungen werden in der Regel von den Pflegekassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) als pflegebedürftig eingestuft ist. Der Antrag zur Einstufung muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse übernimmt Leistungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von

Pflegegrad Monatlicher Höchstbetrag
Pflegegrad 1 125 € (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 724 €
Pflegegrad 3 1.363 €
Pflegegrad 4 1.693 €
Pflegegrad 5 2.095 €

 

Pflegeleistungen 2022    Download PDF 

Sollten Sie Fragen zur Finanzierung der häuslichen Pflege haben --> wir beraten Sie im Haus Kapellengarten gerne!