Kurzzeitpflege


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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen wollen oder ältere Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt Erholung benötigen, können Seniorinnen und Senioren Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Sie bietet sich als Wiedereinstiegshilfe für eine selbständige Lebensführung zu Hause an.

Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse übernimmt den Pflegebedingten Aufwand und die Ausbildungskosten (= 85,61 € täglich) bis zu einer Höhe von 1.774 € jährlich. Dieser Betrag reicht im Haus Kapellengarten für max. 20 Tage jährlich aus.


Kurzzeit- und Verhinderungspflegepflege (wird genehmigt, wenn die Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten besteht)
Die Pflegekasse übernimmt den Pflegebedingten Aufwand und die Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 3.386 € jährlich. Dieser Betrag reicht im Haus Kapellengarten für max. 39 Tage jährlich aus.

 

Folgende Kosten sind privat zu finanzieren: Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten (41,38 € täglich im Doppelzimmer).
Dieser Betrag kann mit dem Topf „Entlastungsleistungen“ mit der Pflegekasse verrechnet werden.

Beispielrechnung 20 Tage Kurzzeitpflege im Doppelzimmer
Gesamtkosten                    2.539,80 € (20 Tage x 126,99 €)    
- Anteil der Pflegekasse     1.712,20 € (20 Tage x 85,61 €)
Privatkosten                           827,60 € (20 Tage x 41,38 €)

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